
Kurz erklärt: Wann müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
- Gilt ab 2. August 2026.
- Betrifft KI-generierte oder täuschend echt veränderte Bilder.
- Echte Kamerafotos sind nicht betroffen.
- Die Kennzeichnung muss direkt am Bild stehen.
- Offensichtliche Illustrationen oder Kunstwerke sind in der Regel ausgenommen.
Es geht nicht nur um eine neue Kennzeichnungspflicht. Es geht um eine Frage, die sich gerade viele Unternehmer stellen: Möchte ich wirklich, dass unter meinem Profilfoto steht, dieses Bild wurde mit KI erstellt oder verändert?
Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine neue Regelung, die viele Unternehmerinnen und Unternehmer noch gar nicht auf dem Schirm haben: die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte und KI-veränderte Inhalte nach Artikel 50 des AI Acts. Besonders spannend wird das für Businessfotos. Denn selbst ein KI-optimiertes Profilbild kann künftig kennzeichnungspflichtig sein, wenn es täuschend echt wirkt.
Wer will schon auf seiner eigenen Website von einem als KI gekennzeichneten Portraitfoto angelächelt werden?
KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was ändert sich?
Deepfakes, also täuschend echt wirkende Bilder, Videos oder Audioaufnahmen, die durch KI erzeugt oder verändert wurden, müssen künftig erkennbar als solche gekennzeichnet sein. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn es dein eigenes Gesicht ist.
Für bestehende KI-Systeme gibt es eine technische Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht selbst gilt aber bereits ab dem 2. August. Inhalte, die vor diesem Stichtag erzeugt wurden, müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden, neue Inhalte danach schon.
Wann gelten Businessfotos als Deepfake?
Genau das ist der Punkt, der viele überrascht. Es geht nicht nur um manipulierte Fotos von anderen. Auch ein KI-optimiertes oder KI-generiertes Bild von dir selbst, das täuschend echt wirkt, fällt unter die Kennzeichnungspflicht. Ausgenommen sind Fälle, in denen für einen verständigen Betrachter ohnehin offensichtlich ist, dass es sich um KI handelt.
KI-generiert oder KI-modifiziert: Was ist der Unterschied?
Die EU unterscheidet zwei Fälle. Ein KI-modifiziertes Bild basiert auf einem echten Foto, das mit KI verändert wurde, zum Beispiel wenn die Farbe deines Sakkos nachträglich geändert wird. Ein KI-generiertes Bild hat nie in dieser Form existiert, es wurde komplett von der KI erschaffen, zum Beispiel ein Bild von dir an einem Ort, an dem du nie warst.
Beide Fälle können kennzeichnungspflichtig sein, wenn das Ergebnis täuschend echt wirkt. Für dich als Fotografin heißt das: ein klassisches Retuschieren, etwa Hautunreinheiten glätten oder Licht anpassen, ist etwas anderes als ein komplett KI-generiertes Bild.
Echtes Foto, KI-modifiziert oder KI-generiert: Der Unterschied auf einen Blick
| Beispiel | Kennzeichnung nötig? | Warum |
|---|---|---|
| Echtes Foto, mit der Kamera aufgenommen | Nein | Kein KI-Einsatz, keine Täuschungsgefahr |
| Klassische Retusche (Hautunreinheiten, Farbkorrektur) | In der Regel nein | Kein täuschend echter, künstlich erzeugter Eindruck |
| Hintergrund per KI ersetzt oder verändert | Ja, wenn täuschend echt | Gilt als KI-modifiziert |
| Komplett KI-generiertes Portrait | Ja, wenn täuschend echt | Gilt als KI-generiert, hat nie in dieser Form existiert |
| Erkennbare Illustration oder Comic-Stil | Nein oder eingeschränkt | Für jeden erkennbar keine echte Abbildung |
Praxisbeispiele aus dem Business-Alltag
LinkedIn-Profilfoto: Ein mit KI “verschönertes” Foto, das echt wirkt, ist potenziell kennzeichnungspflichtig. Ein reguläres Foto mit normaler Bildbearbeitung nicht.
Bewerbungsfoto: Auch hier gilt: entscheidend ist, ob das Ergebnis täuschend echt wirkt und ob KI wesentlich am Ergebnis beteiligt war.
Teamfoto für die Website: Wird ein Teammitglied per KI in ein Foto “hineingerechnet”, in dem es nie war, ist das ein klarer Fall für die Kennzeichnungspflicht.
Speakerfoto oder Eventfoto: Ein KI-generiertes Bild, das eine Situation zeigt, die es nie gab (zum Beispiel ein Vortrag, den es nie gab), fällt unter die Pflicht.
Checkliste: Muss ich mein Bild kennzeichnen?
- Ist das Bild mit einer echten Kamera aufgenommen, ohne wesentliche KI-Veränderung? Nein, keine Kennzeichnung nötig.
- Wurde ein echtes Foto mit KI verändert (Hintergrund, Kleidung, Umgebung) und wirkt das Ergebnis täuschend echt? Ja, als KI-modifiziert kennzeichnen.
- Wurde das Bild komplett von einer KI erzeugt und könnte es für ein echtes Foto gehalten werden? Ja, als KI-generiert kennzeichnen.
- Ist auf den ersten Blick erkennbar, dass es sich um eine Illustration, ein Comic oder ein Kunstwerk handelt? Nein, in der Regel keine Kennzeichnung nötig.
Was ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?
Nicht jede Grafik oder Illustration fällt darunter. Wenn für jeden erkennbar ist, dass etwas ein Comic, eine Karikatur, eine stilisierte Illustration oder ein offensichtliches Kunstwerk ist, greift die Pflicht nicht oder nur eingeschränkt. Die EU will “Label-Müdigkeit” vermeiden, es soll nicht alles gekennzeichnet werden müssen, sondern gezielt das, was Menschen täuschen könnte.
KI-Bilder richtig kennzeichnen: Das verlangt der AI Act
Seit dem 10. Juni 2026 gibt es von der EU-Kommission drei einheitliche Icons: ein Basis-Symbol “AI”, eines für vollständig KI-generierte Inhalte (“AI GENERATED”) und eines für teilweise KI-veränderte Inhalte (“AI MODIFIED”). Ihre Nutzung ist freiwillig, du kannst auch einen eigenen, klar verständlichen Hinweis wählen. Verbindlich ist nur, dass die Kennzeichnung klar erkennbar und direkt beim jeweiligen Bild platziert ist, zum Beispiel als Bildunterschrift. Die Icons findest du direkt auf der offiziellen Seite der EU-Kommission.
Worauf solltest du jetzt achten?
Drei Fragen, die ich dir empfehlen würde, für dich zu klären:
Nutzt du KI-generierte oder KI-optimierte Bilder von dir selbst auf deiner Website, LinkedIn oder in deinem Marketing? Dann prüfe, ob diese Bilder künftig gekennzeichnet werden müssen.
Wo genau tauchen diese Bilder auf? Die Kennzeichnung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Bild stehen, ein einzelner Hinweis im Footer oder Impressum reicht nicht.
Was bedeutet das für dein Profilfoto? Ein echtes Foto, aufgenommen mit einer echten Kamera, fällt nicht unter diese Kennzeichnungspflicht. Genau deshalb überlegen gerade viele, ob jetzt der richtige Zeitpunkt für neue, echte Businessfotos ist, bevor sich diese Frage überhaupt stellt.
Businessfotos oder KI-Bilder: Was schafft mehr Vertrauen?
Ganz unabhängig von der rechtlichen Pflicht: Dein Portrait ist oft der erste Kontakt mit potenziellen Kunden. Ein echtes Foto zeigt sofort: Das bin ich. Ohne Kennzeichnung, ohne Erklärungen. Gerade wenn Kunden sich anhand deines Bildes eine erste Meinung über dich bilden, bevor sie ein Wort von dir gelesen haben, macht ein echtes Foto den Unterschied.
Wenn du merkst, dass dein aktuelles Profilfoto schon länger nicht mehr zu dir passt, oder gerade erst überlegst, wie du dich zeigen willst, findest du in meinem Artikel zu Business Portrait oder Personal Branding Fotografie die passende Einordnung dafür.
Meine Meinung dazu
Als Fotografin achte ich bei jedem Bild darauf, dass die Metadaten vollständig hinterlegt und für Systeme lesbar sind. Genau deshalb finde ich diese Kennzeichnungspflicht gut. Sie macht ein Foto nachvollziehbar. Man sieht, woher es kommt.
Ich habe selbst schon mit KI-Bildgenerierung experimentiert. Für mich persönlich passt das nicht, ich sehe in meinem eigenen Gesicht immer kleine Unterschiede, die mich stören. Für die Veröffentlichung auf meiner Website oder in Social Media würde ich kein KI-generiertes Bild von mir nutzen.
Wofür ich KI-Bilder allerdings gerne einsetze: als Moodboard für Kunden. Damit kann ich zeigen, wie eine bestimmte Bildidee später aussehen könnte, bevor wir überhaupt die Kamera in die Hand nehmen.
Gerade im Business- und Personal-Branding-Bereich glaube ich, dass diese Regelung Fotografen eher nützt als schadet. Wer echte Bilder nutzt, statt sich auf Kennzeichnungshinweise zu verlassen, hat am Ende die Nase vorn.
Fazit
Ab dem 2. August 2026 gilt: KI-generierte oder KI-optimierte Bilder, die täuschend echt wirken, müssen gekennzeichnet werden, auch wenn es dein eigenes Gesicht ist. Genau hier setzt die KI Kennzeichnungspflicht für Businessfotos an.
Viele Unternehmer:innen werden sich künftig fragen, ob sie ein KI-generiertes Profilbild verwenden oder lieber ein echtes Businessfoto einsetzen. Ein professionelles Foto muss nicht gekennzeichnet werden und vermittelt von Anfang an Authentizität. Gerade deshalb könnten echte Businessfotos in Zukunft wieder an Bedeutung gewinnen.
Willst du wissen, was KI-Suchsysteme aktuell über dich und dein Unternehmen finden? Mach den KI-Sichtbarkeits-Check. Und falls dich interessiert, wie ein KI-generiertes Portrait im Vergleich zu einem echten Fotoshooting abschneidet: hier mein Selbstversuch.
Lass uns herausfinden, was für dich möglich ist.
Häufig gestellte Fragen zur KI-Kennzeichnungspflicht
Nur, wenn es sich um ein KI-generiertes oder KI-manipuliertes Bild handelt, das täuschend echt wirkt. Ein echtes, mit der Kamera aufgenommenes Foto ist davon nicht betroffen.
Nur, wenn es sich um ein KI-generiertes oder KI-manipuliertes Bild handelt, das täuschend echt wirkt. Ein echtes, mit der Kamera aufgenommenes Foto ist davon nicht betroffen.
Nein. Die Kennzeichnung muss im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Bild stehen, zum Beispiel als Bildunterschrift.
Ja, die Pflicht ist nicht auf große Unternehmen beschränkt. Wer KI-generierte, täuschend echte Inhalte veröffentlicht, ist grundsätzlich betroffen.
Es drohen Bußgelder, laut aktuellem Stand bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Nein. Wenn für jeden erkennbar ist, dass es sich um eine Illustration, ein Comic oder ein offensichtliches Kunstwerk handelt, greift die Pflicht nicht oder nur eingeschränkt.
Nein, ihre Nutzung ist freiwillig. Wichtig ist nur, dass die Kennzeichnung klar erkennbar und direkt beim jeweiligen Bild platziert ist.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung deiner konkreten Situation empfehle ich, das mit einer Anwältin oder einem Anwalt für IT- und Medienrecht zu besprechen.



